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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde Steinberg-Dörfl ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.steinberg-dörfl.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.
Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Skip-Links sind derzeit nur auf der Startseite vorhanden (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 Blöcke umgehen). 
  • Der Datenschutzdialog ist nicht modal umgesetzt, weshalb die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt ist (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge). 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.11.2022 erstellt. 

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzugänglichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im November 2022.


Überprüft wurden:

Startseite
https://www.steinberg-dörfl.at

Gemeindezentrum
https://www.steinberg-dörfl.at/die-gemeinde/gemeindezentrum-steinberg-doerfl.html

Formulare
https://www.steinberg-dörfl.at/buergerservice/formulare.html

Downloads
https://www.steinberg-dörfl.at/buergerservice/downloads.html

Veranstaltungen
https://www.steinberg-dörfl.atdie-gemeinde/veranstaltungen.html

Ansprechpartner
https://www.steinberg-dörfl.at/kontakt/ansprechpartner.html

Kontaktformular
https://www.steinberg-dörfl.at/kontakt/kontaktformular.html

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.steinberg-dörfl.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

 

Marktgemeinde Steinberg-Dörfl
Untere Hauptstraße 10
A-7453 Steinberg - Dörfl
Tel.: +43 (0) 2612 / 8466
E-Mail: post(AT)steinberg-doerfl.bgld.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren